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Wer darf mich ziehen?

Führerschein B

Die Summe der HzGGe von Zugfahrzeug und Anhänger darf 3,5 t nicht übersteigen

Code 96  (ist in der gesamten EU gültig)

Die Summe der HzGGe von Zugfahrzeug und Anhänger darf 4,25 t nicht übersteigen

B zu E

Die Summe der HzGGe von Zugfahrzeug und Anhänger darf 7 t nicht übersteigen

Das HzGG des Anhängers darf max. 3,5 t betragen

Gilt für alle Gruppen:

Das GG des Anhängers darf das HzGG des Zugfahrzeuges nicht übersteigen!

Ausnahme:

Geländegängige Kfz der Klasse M1 (Pkw, Kombi) und N1 (Lkw bis 3,5 t) dürfen auflaufgebremste Anhänger ziehen, wenn das GG des Anhängers das HzGG des Zugfahrzeuges nicht mehr als das 1,5-fache übersteigt.

GG: Eigengewicht + Zuladung

HzGG: Höchst zulässiges Gesamtgewicht lt. Zulassungsschein

Ein Pferdeanhänger zählt zu Großviehtransport - somit gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten:

Ortsgebiet - Freilandstraße - Autostraße - Autobahn

     50                  70                    80                80

Quellen: Sicher fahren mit Anhänger 

              ÖAMTC

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Anhänger auf Reisen

Petra Langegger

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