Wer darf mich ziehen?
Führerschein B
Die Summe der HzGGe von Zugfahrzeug und Anhänger darf 3,5 t nicht übersteigen
Code 96 (ist in der gesamten EU gültig)
Die Summe der HzGGe von Zugfahrzeug und Anhänger darf 4,25 t nicht übersteigen
B zu E
Die Summe der HzGGe von Zugfahrzeug und Anhänger darf 7 t nicht übersteigen
Das HzGG des Anhängers darf max. 3,5 t betragen
Gilt für alle Gruppen:
Das GG des Anhängers darf das HzGG des Zugfahrzeuges nicht übersteigen!
Ausnahme:
Geländegängige Kfz der Klasse M1 (Pkw, Kombi) und N1 (Lkw bis 3,5 t) dürfen auflaufgebremste Anhänger ziehen, wenn das GG des Anhängers das HzGG des Zugfahrzeuges nicht mehr als das 1,5-fache übersteigt.
GG: Eigengewicht + Zuladung
HzGG: Höchst zulässiges Gesamtgewicht lt. Zulassungsschein
Ein Pferdeanhänger zählt zu Großviehtransport - somit gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten:
Ortsgebiet - Freilandstraße - Autostraße - Autobahn
50 70 80 80
Quellen: Sicher fahren mit Anhänger
ÖAMTC